Drei kostenlose Beratungstermine zum Denkmalbereich Alter Bahnhof:
Wann?: 20. März, 10. April und 8. Mai 2025,
jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr,
Wo?: im Büro des DRK Bochum Hohe Eiche 12
Der Denkmalbereich Langendreer-Alter Bahnhof in Bochum ist ein herausragendes Beispiel für die gründerzeitliche und wilhelminische Stadterweiterung während der Hochindustrialisierung.
Für bauliche oder optische Veränderungen – wie bspw. die Anbringung neuer Werbeanlagen bzw. die Änderung einer bestehenden Außenwerbung oder den Austausch von Fenstern – ist daher zwingend eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum erforderlich. Eigentümerinnen, Eigentümer aber auch ansässige Gewerbetreibende müssen sich vor geplanten Maßnahmen am Gebäude frühzeitig informieren und die erforderlichen Genehmigungen einholen.
Mit seiner charakteristischen Raumstruktur, der baulichen Typologie und dem historischen Quartiersgrundriss stellt es ein bedeutendes Zeugnis der Stadtgeschichte Bochums und des Ruhrgebiets dar.
Um dieses Erbe zu sichern, hat der Rat der Stadt Bochum im Jahr 2018 die Denkmalbereichssatzung für dieses Quartier beschlossen. Die Satzung schützt insbesondere den Quartiersgrundriss, den Gebäudebestand und die Raumstruktur. Ziel ist es somit, das Quartier aus der Zeit um 1900 in ihrer ursprünglichen Gestalt zu erhalten oder wiederherzustellen.
Foto: Denkmalbereich Langendreer-Alter Bahnhof